Stolpersteine bei Förderanträgen

Blaues Sparschwein mit Haus

Wer sein Haus saniert oder seine fossile Heizung gegen erneuerbare Wärme eintauscht, kann sich über hohe staatliche Zuschüsse freuen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) informiert, welche Faktoren in der Praxis zu Stolpersteinen werden können. Neben fehlerhaft ausgefüllten Anträgen, behindern vor allem folgende Faktoren häufig die Förderzusage:

Zuständigkeiten: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das übergeordnete Förderprogramm für den klimafreundlichen Umbau von Immobilien. Für die Förderung einzelner Maßnahmen sind zweierlei Institutionen verantwortlich: Förderanträge rund um den Heizungstausch müssen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden, Sanierungsmaßnahmen laufen über das BAFA. Wer Anträge bei der falschen Behörde einreicht, riskiert das Verpassen von Fristen.

Reihenfolge: Egal ob KfW oder BAFA, Verträge mit Handwerksbetrieben müssen zwingend vor der Beantragung der Fördermittel abgeschlossen werden. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Bei Vertragsabschluss sollte unbedingt beachtet werden, dass dieser eine „aufschiebende oder auflösende Bedingung“ enthält. Dadurch kommt der Vertrag nur zustande, wenn eine Förderzusage vorliegt.

Verpflichtende Beratung: Bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen muss im Rahmen der Förderung über das BAFA zwingend ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden. Ohne diese „energetische Baubegleitung“ gibt es keine Förderung. Bei der KfW-Heizungsförderung kann neben Energieberatenden auch ein Heizungsfachbetrieb bei der Fördermittelabwicklung unterstützen.

Förderquote: Damit die finanzielle Planung klappt, sollte vorab klar sein, auf welchen Betrag die Zuschüsse angerechnet werden. Entscheidend sind nicht die maximalen Ausgaben, sondern die förderfähigen Investitionskosten. Diese werden in den Förderrichtlinien konkret vorgegeben.

Hausbesitzende, die durch eine Fördermittelberatung einen reibungslosen Ablauf sicherstellen möchten, können bei der LEA unter 07141 68893-0 einen Termin für eine kostenfreie, telefonische Erstberatung vereinbaren.

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