Sanierung: Welche Maßnahmen sind Pflicht?

Wer ein älteres Gebäude kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss sich früher oder später mit dem Thema Sanierung auseinandersetzen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) erklärt, was vor allem mit Blick auf die Heizung beachtet werden muss.

Einige Austausch- und Nachrüstverpflichtungen sind seit 2020 für Altbauten gesetzlich vorgeschrieben und müssen innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Die verpflichtenden Maßnahmen sind jedoch begrenzt:

  • Heizungstausch: diese Pflicht greift nur, wenn die bestehende Heizung weder einen Brennwert noch einen Niedertemperaturkessel hat und zusätzlich älter als 30 Jahre ist. Dies trifft auf fast keine der verbauten Öl- und Gasheizungen mehr zu. Ob Sie doch betroffen sind, können Sie bei ihrer Schornsteinfegerin oder ihrem Schornsteinfeger erfragen.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre: müssen in unbeheizten Bereichen gedämmt werden
  • Dach oder Oberste Geschossdecke: Dämmung des Daches oder der Geschossdecke hin zu unbeheizten Dachräumen erforderlich, sofern bislang kein Mindestwärmeschutz erreicht wird

Bei Fragen dazu gibt es unter 07141 68893-0 eine kostenlose, telefonische Erstberatung durch die LEA.

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