Was ändert sich am „Heizungsgesetz?“

Heizungsdrehknauf von nahem

Mitte Februar hat sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt und erste Pläne für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) erklärt, worauf es bei der Heizungswahl ankommt.

Trotz neuem Namen und großen Schlagzeilen wird sich für Hausbesitzende nur wenig ändern. Bislang gab es kein Verbot von Öl- und Gasheizungen und neue Heizungen müssen auch nach GMG stufenweise mit einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien beheizt werden. Zudem möchte die Bundesregierung am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudesektor festhalten und die hohen Förderungen für den Heizungstausch erhalten.

Heizungen sind mindestens 20 Jahre lang im Einsatz. Viele Hausbesitzende wünschen sich daher für ihre Wärmeversorgung vor allem Planungssicherheit und Bezahlbarkeit. Unabhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz nicht nur mit Blick aufs Klima, sondern auch auf den Geldbeutel die zukunftssicheren Heiztechniken. Zudem ist eine erneuerbare Wärmeversorgung weitgehend unabhängig von globalen Krisen.

Wer eine neue Heizung einbauen möchte, hat die Möglichkeit über die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter 07141 68893-0 eine kostenfreie, telefonische Beratung durch unabhängige Expertinnen und Experten in Anspruch zu nehmen.

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